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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

01. Es gelten die hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 

  1. Verträge werden zwischen Ihnen (Teilnehmer), bzw. Ihrer Organisation (Teilnehmer) und dem Konferenzzentrum geschlossen. Diesem gehören Antje Jacoby, Max Riethmüller und Arne Verbarg an.  

  2. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender und von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen eines Teilnehmers oder Lieferanten die Buchung bzw. die Vertragsdurchführung vorbehaltlos ausführt.

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02. Anmeldung und Terminvereinbarung

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Nach voriger Auftragsklärung (kostenlos) schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit allen abgesprochenen Details wie Termine etc. Dieses wird rechtsverbindlich, wenn Sie es unterschrieben an uns zurücksenden.

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03. Leistung

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  1. Die Teilnahmegebühr gilt pro Person. Sie beinhaltet die Teilnahme an den Seminaren, die darin beinhalteten Lektionen und Coachingeinheiten. Das vereinbarten Kosten gelten für die abgesprochene Zeit der Führungskräfteausbildung.

  2. Die gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Unterbringung/Verpflegung im Seminarhaus trägt der Weiterbildungsteilnehmer. Diese werden direkt an das Seminarhaus entrichtet. Auf die Höhe der anfallenden Seminarhauskosten hat der Veranstalter keinen Einfluss und kann dafür folglich nicht haftbar gemacht werden.

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04. Verschwiegenheit und Datenschutz

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  1. Für die wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem Kompetenzzentrum übernimmt der Teilnehmer die Haftung.

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu absoluter Schweigepflicht nach außen. Personenbezogene Daten: Sie erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten einverstanden (zB. Teilnehmerliste). Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

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05. Teilnahme und Eigenverantwortung

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  1. Teilnehmer erklären mit der Anmeldung an Seminaren von riethmüller&jacoby eigenverantwortlich teilzunehmen und dass gegen die Teilnahme des Teilnehmers keine Gesundheitliche Bedenken bestehen.

  2. Es wird keinerlei Haftung für Schäden psychischer, physischer und finanzieller Art übernommen, die der / die Weiterbildungsteilnehmer/in während der Veranstaltungen, Seminaren, Coachings und Weiterbildungen erleidet. 

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06. Rücktritt

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  1. Bei Rücktritt von Seminaren und Weiterbildungen brauchen wir in jedem Fall eine schriftliche, gerne auch per Mail, Abmeldung von Ihnen.

  2. Rücktrittsmöglichkeit: bis acht Wochen vor vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach werden 100% Stornogebühren fällig.​

  3. Bei einer vereinbarten Coachingstunde ist eine Absage 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das volle Honorar berechnet.

  4. Sollten Mitarbeiter während der Ausbildungszeit ihr Unternehmen verlassen oder fehlen wegen Krankheit, so haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung irgendwelcher Kosten.

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07. Absage der Weiterbildung

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Sollte die Veranstaltung von riethmüller&jacoby abgesagt werden müssen, erhalten Sie hierüber umgehend eine Benachrichtigung. In diesem Fall werden Ihnen bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters wird ausgeschlossen.

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08. Gerichtsstand + anwendbares Recht

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  1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters: Tübingen. Der Veranstalter kann auch am Hauptsitz des Teilnehmers oder Lieferanten klagen.

  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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09. Salvatorische Klausel

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  1. Bei Unwirksamkeit sowie bei Unklarheit einzelner Bestimmungen oder eines Teiles einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

  2. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unklaren Bestimmung am nächsten kommt.

  3. Dasselbe gilt, wenn sich eine Lücke in diesen Bedingungen ergibt.

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